Wo steht die schweizerische Vermögensverwaltungsbranche gegenwärtig im FINMA-Lizenzierungsprozess? In unserem letzten Newsletter von Mitte Juli 2022 mussten wir uns bei der Beantwortung dieser Frage mangels offiziell bestätigter Zahlen teilweise noch auf eigene Schätzungen und Hochrechnungen verlassen. Nun liegen klare Zahlen und Fakten von offizieller Seite auf dem Tisch.
In ihrer «Aufsichtsmitteilung» vom 11. August 2022 liefert die FINMA eine detaillierte Übersicht über den aktuellen Stand des Bewilligungsverfahrens.
Fassen wir zunächst die wichtigsten Zahlen (Stand 31.07.22) kurz zusammen. Bis Ende Juli hat die FINMA 376 Institute bewilligt.
313 Bewilligungsgesuche sind bei der FINMA noch in Bearbeitung. Zudem sind bei den AOs noch 846 Gesuche pendent. Somit befinden sich insgesamt 1’535 Institute im Bewilligungsprozess oder haben die Lizenz bereits erhalten. Es bleiben noch 1’054 registrierte Institute, die entweder auf ein Bewilligungsgesuch aus unterschiedlichen Gründen (Anpassung des Geschäftsmodells, Tätigkeit unterhalb der Gewerbsmässigkeits-schwelle, Geschäftsaufgabe, etc.) verzichten (total 661) oder die sich bis dato nicht mehr bei der FINMA gemeldet haben bzw. über deren Absichten somit keine Klarheit besteht (total 393).
Nebst all den üblichen Informationen enthält die FINMA-Aufsichtsmitteilung vom 11. August auch einige aussergewöhnliche Aussagen zur aktuellen Situation mit beachtlicher Sprengkraft für unsere Branche, weshalb es sich lohnt, im Folgenden kurz darauf einzugehen.
Beliess es die FINMA in der Vergangenheit angesichts des nur zähflüssig vorankommenden Antrags- und Lizenzierungsprozesses meist bei gut gemeinten Erinnerungen und Ermahnungen, warnt sie nun eindringlich säumige EAMs und Trustees davor, die gesetzlich festgelegte Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 für die Einreichung des Bewilligungsgesuchs bei der FINMA zu verpassen. Die Möglichkeit einer Fristverlängerung für sogenannte «verspätete Institute» – d.h. Institute, welche bis jetzt noch kein Bewilligungsgesuch bei der AO eingereicht haben – schliesst die FINMA grundsätzlich aus. Die FINMA untermauert diese unmissverständliche Warnung, indem sie ausdrücklich festhält, dass sie Verstösse gegen die Finanzmarktgesetze konsequent ahnden werde. Wer ab dem 01. Januar 2023 als unabhängiger Vermögensverwalter oder Trustee ohne Bewilligung gewerbsmässig tätig ist, müsse sowohl mit «aufsichtsrechtlichen Massnahmen» als auch mit «strafrechtlichen Konsequenzen» rechnen, heisst es in der Mitteilung weiter.
Wie die aktuellen FINMA-Zahlen zeigen, haben trotz aller Ermahnungen und Warnungen mehrere Hundert registrierte Institute bis jetzt kein Bewilligungsgesuch bei der AO eingereicht bzw. die von der FINMA empfohlene Einreichungsfrist (30.06.2022) verstreichen lassen. Des Weiteren geht das bisweilen langwierige «Ping-Pong-Spiel» mit Fragen, Antworten und Rückfragen zwischen den zahlreichen sich im Prozess befindlichen Instituten und den AOs mit teilweise noch ungewissem Ausgang weiter.
Auch werden die Banken den Druck auf jene Vermögensverwalter, welche im Bewilligungsprozess in Verzug geraten sind, weiter erhöhen. Falls nicht bereits erfolgt, werden die Depotbanken als nächsten Schritt jene Vermögensverwalter, welche noch nicht im Besitze der begehrten FINMA-Lizenz sind – was ja gegenwärtig gemäss den aktuellen Zahlen auf die grosse Mehrheit der EAMs zutrifft – in der einen oder anderen Form auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 hinweisen und vorsorglich den Nachweis für die Einreichung des Gesuchs bei der FINMA (i.e. die via EHP automatisch generierte «Eingangs-bestätigung») beim EAM einfordern.
Falls die Depotbank dann nicht «rechtzeitig» – d.h. innerhalb einer bestimmten Frist (zum Bsp. im Okt. oder Nov.) – die «Eingangsbestätigung» vom Vermögensverwalter erhalten hat, muss er damit rechnen, dass die Depotbank seine Kunden über die «neu entstandene Situation» bzw. über die negativen Konsequenzen (Sperrung des Depotzugangs für den EAM, keine weitere Entgegennahme von Börsenaufträgen des EAM etc.), welche das Nichteinhalten der gesetzlichen Einreichungsfrist ab 01. Januar 2023 nach sich ziehen würde, schriftlich informieren wird.
Noch herrscht die sprichwörtliche «Ruhe vor dem Sturm», dessen mögliche negativen Auswirkungen auf unsere Branche sich jeder leicht selber ausmalen kann.
Zum Schluss noch zwei Neuigkeiten zu CORUM bzw. zu unserer Wealth Management Plattform (CWMP):
CORUM ist kürzlich mit der in Lugano ansässigen BANCA CREDINVEST eine umfassende Kooperation eingegangen, mit dem Ziel, externe Vermögensverwalter im Tessin für unsere Plattform zu gewinnen.
CORUM wird aktiv am diesjährigen, am 5. September in Zürich stattfindenden SPHERE-Anlass zum Themenkomplex «Lösungen für Vermögensverwalter» teilnehmen. Unser CEO, Thomas Tietz, wird u.a. zusammen mit anderen Führungskräften der Vermögens-verwaltungsbranche in einer Paneldiskussion über das vielschichtige Thema «Unabhängige Vermögensverwalter zwischen Konsolidierung und Wachstum» sprechen.
Unser Team ist bestens vorbereitet, die künftigen Herausforderungen zu meistern. Mit unserer Plattform stellen wir externen Vermögens-verwaltern auf modularer Basis verschiedene Dienstleistungs-pakete in den Bereichen Legal & Compliance, Back Office, IT und Investment Services zur Verfügung. Mit der Variante «Andocken» bieten wir Vermögensverwaltern, die sich entschieden haben, keine Lizenz zu beantragen, zudem die Möglichkeit, sich unserem Unternehmen anzuschliessen und sich künftig ausschliesslich um die eigenen Kunden zu kümmern.
Mehr zu unseren Dienstleistungen erfahren Sie hier.
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